Vereinfachte Studienfinanzierung durch fortgesetzte Berufstätigkeit

Meistens wird ein Fernstudium Pädagogik parallel zur Berufstätigkeit vorangetrieben. Gegenüber dem Präsenzstudium hat das den Vorteil, dass die Finanzierung relativ sicher ist. Vorausgesetzt, die zeitlichen und sonstigen Belastungen sind mit dem Arbeitgeber abgesprochen, können parallel zum Voll- oder Teilzeitstudium berufliche Erfahrungen gesammelt werden und die finanziellen Sorgen, die Studierende im Präsenzstudium oft belasten, entfallen. Flexible Arbeitszeitkonten, die in manchen Fällen für die Studienzeit genutzt werden, sichern darüber hinaus auch die Karriere nach Studienabschluss als Gegenleistung für das Entgegenkommen des Arbeitgebers.

Zusätzlich zur sicheren Studienfinanzierung können alle indirekten und direkten monetären Kosten bei Vorliegen bestimmter Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Solange das Studium

  • einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit besitzt,
  • das berufliche Fortkommen im erlernten Beruf fördert oder
  • einer grundlegenden Neuorientierung dient,

ist es möglich, die Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen. Steuerberater/-innen geben Auskunft, welche Kosten regelmäßig als Studienausgaben anerkannt werden und welche Form der steuerlichen Berücksichtigung sinnvoll ist.

Finanzierung des Fernstudiums Pädagogik durch Dritte

Das Fernstudium kann wie ein reguläres Vollzeitstudium durch Mittel Dritter gefördert werden. Insbesondere in ungesicherten Finanzierungssituationen können

  • Studiendarlehen oder
  • Stipendien

eine hilfreiche Unterstützung darstellen. Da beide Varianten an Bedingungen geknüpft sind, müssen sich Interessierte genau bei Banken, Stiftungen, institutionellen Förderern und den zuständigen Beratungsbüros der Hochschulen nach den Modalitäten und Bewerbungsverfahren erkundigen. Ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile der jeweiligen Förderungsform bewahrt vor Folgekosten und einem Berufsstart mit hohen Schulden.

Staatliche Finanzierungsoptionen

Grundsätzlich stehen auch Fernstudierenden alle Möglichkeiten der staatlichen Finanzierung durch Transferleistungen offen, die auch von Studierenden an Präsenzhochschulen in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen klassisch:

  • das Bafög und
  • das Kindergeld oder
  • Leistungen nach dem SBG.

In diesem Feld ist grundsätzlich zu beachten, dass die Art und die Dauer des Studiums (grundständig oder weiterbildend, Regelstudienzeit oder Überschreitung der regulären Studiendauer) Einfluss darauf haben, ob die staatliche Förderung möglich ist. Auch die Lebenssituation und die Einkünfte von Familienangehörigen und dem Partner/der Partnerin werden in die Berechnung einbezogen. Zudem müssen regelmäßig Anträge auf Fortsetzung der Unterstützung eingereicht werden. Im Falle der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind in diesen Folgeanträgen Studienfortschritte zu belegen.

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